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BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung der Revision - Unbefristete Antragstellung auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung - Dienstliche Beurteilung eines Beamten als Verwaltungsakt - Möglichkeit der Verwirkung der ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.07.1995 - 9 E 351/93
- VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95
- BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96
In seinem Urteil vom 13. November 1975 (BVerwGE 49, 351 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]) hat der Senat ausgeführt, daß die dienstliche Beurteilung zwar selbst keinen Verwaltungsakt darstellt, daß aber auf Änderung einer dienstlichen Beurteilung gerichtete Rechtsbehelfe zeitlich nicht völlig ungebunden eingelegt werden können; "vielmehr kann der Beamte - je nach den Umständen des Einzelfalles - sein Widerspruchs- und damit auch sein Klägerecht verwirken; denn auch die Verwirkung prozessualer Befugnisse ist möglich (vgl. BVerfGE 32, 305)". - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72
Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96
In seinem Urteil vom 13. November 1975 (BVerwGE 49, 351 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]) hat der Senat ausgeführt, daß die dienstliche Beurteilung zwar selbst keinen Verwaltungsakt darstellt, daß aber auf Änderung einer dienstlichen Beurteilung gerichtete Rechtsbehelfe zeitlich nicht völlig ungebunden eingelegt werden können; "vielmehr kann der Beamte - je nach den Umständen des Einzelfalles - sein Widerspruchs- und damit auch sein Klägerecht verwirken; denn auch die Verwirkung prozessualer Befugnisse ist möglich (vgl. BVerfGE 32, 305)". - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 04.06.1991 - 6 ER 400.91
Feststellung der Nichtigkeit einer angeordneten Exmatrikulation - Androhung von …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96
Daß die Verwirkung auch von dem Vorliegen zeitlicher Umstände abhängig ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 6 ER 400.91 - mit Nachweisen).